Uns ist es wichtig, dass du dich nach der Behandlung in unserer Klinik wieder gut in deiner Familie und in der Schule zurechtfindest.
Der behandelnde Klinikarzt kann (in begrenztem Umfang) Medikamente, Soziotherapie, Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt verordnen, ggf. auch die Schul- bzw. Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Entlassmanagement
Unser strukturiertes Entlassmanagement trägt dazu bei, das Therapieergebnis nachhaltig zu sichern:
Der Bezugstherapeut organisiert rechtzeitig nötige Nachsorgemaßnahmen. Dazu kann beispielsweise eine medizinische oder ambulante psychotherapeutische Anschlussbehandlung gehören. Wir unterstützen dich bei der Suche nach geeigneten Therapeuten und nennen dir entsprechende Adressen und Ansprechpartner. Wir stehen auch weiterbehandelnden Ärzten und Therapeuten für Fragen zur Verfügung. Auch nennen wir dir Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen.
Belastungserprobungen gegen Ende der Therapie bereiten dich auf die Zeit nach deinem Klinikaufenthalt vor.
Der Bezugstherapeut führt vor der Entlassung ein Gespräch mit dem einweisenden und weiterbehandelnden Arzt. Dieser erhält Informationen über die gestellten Diagnosen, die verordneten Medikamente und eventuelle Nachsorgearrangements.
Oft besteht die Möglichkeit einer psychosomatischen Reha, die über den Rentenversicherungsträger beantragt werden kann. Wir helfen dir beim Ausfüllen der Unterlagen.
Auch bei sozialen Problemlagen aller Art (z. B. Unterkunftssuche, Regelungen mit dem Jugendamt) stehen wir dir zur Seite.
Ziel ist, Problemen beim Übergang in den Alltag vorzubeugen und zu verhindern, dass eine erneute stationäre Behandlung notwendig wird („Drehtüreneffekt“).
In alle Schritte beziehen wir dich und deine Sorgeberechtigten eng mit ein.
Für Sorgeberechtigte:
Das Entlassmanagement ist freiwillig
Wenn Sie als sorgeberechtigte Person unsere Unterstützung möchten, geben Sie eine Einwilligungserklärung ab.
Sie stimmen damit zu, dass
- das Team des Entlassmanagements für Ihr Kind aktiv wird und dass die Kranken- und Pflegekasse eingebunden werden kann.
- die Mitarbeiter patientenbezogene Daten an Dritte weitergeben. Beispielsweise an niedergelassene Ärzte, Therapeuten oder an die Kranken- und Pflegekasse.
Für den Fall, dass Sie kein Entlassmanagement wünschen, erteilen Sie uns einfach keine Einwilligungserklärung. Bitte beachten Sie, dass sich dies auf die weitere Behandlung und Versorgung auswirken kann: Zum Beispiel, weil wir nötige Anträge bei der Kranken- oder Pflegekasse nicht stellen können oder weil eine möglicherweise notwendige Anschlussversorgung nicht rechtzeitig eingeleitet werden kann. Deshalb empfehlen wir allen Patienten, das Entlassmanagement in Anspruch zu nehmen.
Ihre Einwilligung zum Entlassmanagement können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.